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Hausordnung

  1. Auf dem Areal des Bildungszentrums stehen den Lernenden keine Parkplätze zur Verfügung. Weiterbildendende werden über die Parkplatzregelung und Möglichkeiten durch die Kursleitung instruiert.
  2. Der Arbeitsbeginn im üK ist pünktlich um 07:40h im Klassenzimmer, Arbeitsschluss ist gemäss der Anweisung des zuständigen üK- Kursleiters, in der Regel um 16:25h. Die Kurszeiten und Kurszimmer der Weiterbildungskurse sind beim Eingang auf den Bildschirmen ersichtlich, der Unterricht startet pünktlich.
  3. Bei Unfall oder Krankheit ist umgehend das Bildungszentrum zu benachrichtigen. Lernende informieren zusätzlich die Lehrfirma.
  4. In der Grundbildung und im üK sind alle Absenzen und Verspätungen schriftlich mit Bestätigung des verantwortlichen Berufsbildners zu entschuldigen (bei E-Mail mit Absender des Berufsbildners). Ausnahme: Bei Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Nachweis über www.sbb.ch. Alle Absenzen werden im Kursausweis eingetragen. Absenzen in der Weiterbildung sind vorgängig dem Lehrgangs- /respektive Kursleiter zu melden (Maximale Absenz in der Weiterbildung ist 10% der Lektionen pro Semester / für PK-Beiträge müssen mindestens 75% der Stunden besucht sein).
  5. Im ganzen Bildungszentrum gilt ein Video- und Foto-Verbot. Ausnahmen können durch EBZ-Mitarbeitende erteilt werden. Die Benutzung der IT-Infrastruktur des EBZ (W-LAN /Internetzugang), liegt in der Verantwortung des Nutzers. Strafbare Handlungen im Informatikbereich werden zur Anzeige gebracht. Für sämtliche IT-Tätigkeiten gilt das aktuelle Reglement über den Gebrauch von Informatikmitteln des EBZ. In der Grundbildung und üK ist das Benutzen von Musikgeräten, Smartphones etc., sowie das Tragen von Kopfhörern und dergleichen (für private Zwecke, im Kursraum), während den Unterrichtszeiten (07:40-16:25) untersagt. Der Kursleiter entscheidet, wann und ob ein Smartphone, PC, Musikgeräte, Kopfhörer, etc. im Unterricht eingesetzt werden darf (zum Beispiel als Hilfsmittel im Unterricht).
  6. Im üK-Kurs wird das Tragen von Firmen- Arbeitskleidern mit Arbeitshosen oder langen, Minimum ¾ langen Jeans und festes Schuhwerk, sowie Oberbekleidung mit langen oder kurzen Ärmeln (nicht ärmellos und nicht bauchfrei) verlangt. Jogginghosen und Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt (ausgenommen Schutzausrüstung wie zum Beispiel ein Helm bei speziellen Arbeiten).
  7. Im Kursraum werden nur Getränke in verschliessbaren Behältern (z. Bsp. PET-Flaschen mit Schraubdeckel etc.) geduldet. Generell ist die Verpflegung im Kursraum verboten.
  8. Für die Pausen steht das Betriebsrestaurant «Ampère», sowie ausdrücklich bezeichnete Pausenzonen, sowie die Sitzbänke in den Korridoren zur Verfügung. Im Betriebsrestaurant «Ampère» darf die selbst mitgebrachte Verpflegung verzehrt werden. Die Pausenzonen sind nach dem Benützen sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Die Verpflegung und das Sitzen auf den Treppen sind nicht erlaubt.
  9. Im ganzen Bildungszentrum gilt in allen Räumen, sowie auf dem ganzen Gelände ein Rauchverbot (auch E-Zigarette und Vaporiser), sowie ein Snoozeverbot. Rauchen, vapen und snoozen ist nur im Freien, in den speziell gekennzeichneten Bereichen zulässig. Bitte die Aschenbecher benützen. Das Spucken ist auf dem ganzen Gelände zu unterlassen.
  10. Auf dem Areal des Bildungszentrums gilt ein Alkohol- und Drogenverbot. Kursteilnehmer, die dieses Verbot missachten, werden weggewiesen. Bei Lernenden wird zusätzlich die Lehrfirma benachrichtigt. Bei Anlässen kann Alkohol durch das EBZ bewilligt werden.
  11. Kursteilnehmer haben nur zu den Räumen Zutritt, die der Kursleiter bezeichnet.
  12. Auszubildende dürfen sich nur mit Erlaubnis des Kursleiters aus den Kursräumen entfernen.
  13. Zu den Einrichtungen, Werkzeugen und Materialien ist Sorge zu tragen. Beschädigungen oder Verluste gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
  14. Diebstähle sind sofort dem Kursleiter resp. der Leitung des Bildungszentrums zu melden. Wer Diebstahl begeht, wird unter Benachrichtigung des Lehrbetriebes weggewiesen und kann bei der Polizei angezeigt werden.

Vielen Dank, dass Sie sich an die Hausordnung halten.

Die EBZ-Geschäftsleitung / April 2023
genehmigt: 24.04.2023 Leitender Ausschuss EIT.zürich

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Hybrid-Schooling

Videokonferenz
Wir bieten unterschiedliche Lösungsansätze für das Hybrid-Schooling an – sei dies mit Webcam (Autotracking), Mikrofon, Beamer und digitalem Flipchart.

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