Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Allgemein
1. Geltungsbereich
Diese AGB's gelten für alle Angebote des Elektro-Bildungs-Zentrums in Effretikon (EBZ). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Rücktritt während des Kurses
Die Anmeldung gilt für die gesamte Kursdauer. Das Kursgeld ist in jedem Fall geschuldet.
3. Kursdauer, Kursdaten und Schulungsräume
Die Kursdauer und Kursdaten ersehen Sie in unseren Kursausschreibungen. Die Schulungsräume befinden sich an der Bungertenstrasse 47 in 8307 Effretikon. Es stehen eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Diese sind für die Teilnehmer von Weiterbildungskursen und den Kursreferenten vorbehalten. Für Lernende (üK-Besuch) stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die Leitung des EBZ entscheidet über die Benutzung der Parkplätze.
4. Adressänderungen
Adressänderungen sind dem EBZ umgehend zu melden. Sind Postzustellungenoder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich. Jegliche Haftungsansprüche werden abgelehnt.
5. Versicherungen
Das EBZ haftet nicht für Verlust und Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer.
6. Ausschluss
Kursteilnehmer die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld nicht bezahlen, können vom EBZ vom Kursbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in analoger Anwendung von Ziff. 8 geschuldet. Das EBZ behält sich vor Schadenersatz zu fordern.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Ausschreibungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche sich aus den Ausschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist Zürich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - überbetriebliche Kurse
1. Anmeldung / Aufgebote für überbetriebliche Kurse
Informationen über die üK-Kurswochen nach Lehrjahr sind unter www.ebz.ch/ publiziert.
4-6 Wochen (spätestens 4 Wochen) vor Kursbeginn wird schriftlich aufgeboten mit gleichzeitiger Verrechnung der Kurskosten. Lernende (1. Lehrjahr sowie Fortsetzungslehrstelle) sind durch den Lehrbetrieb beim EBZ anzumelden. Die Lernenden werden durch das EBZ aufgeboten. Für die Einteilung in die jeweiligen Kurse werden folgende Kriterien angewandt:
- Berufsschultag/ BMS-Tag
- wenn möglich max. 20% Lernende (alle Lehrjahre) aus demselben Betrieb gleichzeitig
- wenn möglich max. 50% Lernende (aus dem gleichen Lehrjahr) aus demselben Betrieb und Beruf gleichzeitig
Lehrjahrwiederholungen, Berufswechsel (z.B. Elektroinstallateur zu Montageelektriker) und Lehrvertragsauflösungen sind durchden Lehrbetrieb unverzüglich an EBZ zu melden
2. Abmeldung für überbetriebliche Kurse
Abmeldungen für überbetriebliche Kurse sind nur bei Krankheit oder Unfall mit Abgabe eines ärztlichen Zeugnisses möglich.
3. Absenzmeldungen in nicht üK freien Schulwochen
Zwingende Abwesenheiten (Militär, J+S-Kurse, etc.) während den Kurszeiten üK-EBZ sind spätestens 60 Tage vor Beginn der Abwesenheit schriftlich zu melden (Formular Ferienmeldung auf www.ebz.ch )
4. Verschiebung des üK nach zugestelltem Aufgebot
Verschiebung der überbetrieblichen Kurse nach erfolgtem Aufgebot können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden. Für die Umteilung werden Fr. 400.- in Rechnung gestellt.
5. Spezielle Regelung für die Kursteilnahme im üK
Ausgefallene Kurstage im üK als Folge von Feiertagen werden angrenzend an den Kurs vor- respektive nachgeholt. Ausgefallene Kursstunden als Folge von Berufsmittelschule werden soweit für die Erreichung der Lernziele während den Kurstagen nachgearbeitet. Ausgefallene Kurstage wegen Krankheit oder Unfall werden wie folgt gehandhabt:
Bei Absenzen von mehr als 25% der effektiven Kurszeit muss der Kurs wiederholt werden (liegt ein ärztliches Zeugnis vor ist die Kurswiederholung kostenlos)
Absenzen bis 25% der effektiven Kurszeit werden nicht nachgeholt, nicht erreichte Lernziele werden im Kurs Ausweis schriftlich festgehalten
6. Staatsbeiträge für überbetriebliche Kurse
Die überbetrieblichen Kurse erhalten Staatsbeiträge. Die Staatsbeiträge sind in der Kurskostenkalkulation berücksichtigt, die verrechneten Kurskosten sind um die Staatsbeiträge reduzierten effektiven Kosten. Die Höhe der Staatsbeiträge ist gemäss SBBK-Ansätzen geregelt (Staatsbeitrag 1). Die Kantone können einen freiwilligen Staatsbeitrag 2 ausrichten. Für die Zeit 1.1.2010 bis 31.12.2012 richtet der Kanton Zürich für üK-Teilnehmenden mit Lehrvertrag im Kanton Zürich einen Staatsbeitrag von 20% des Staatsbeitrages 1 SBBK aus. Die Kalkulation der Kurskosten basiert auf der Grundlage der Staatsbeiträge des Kanton Zürich. Das EBZ behält sich das Recht vor, bei Lernenden mit ausserkantonalen Lehrverträgen diesen Staatsbeitrag 2 zusätzlich zu den netto Kurskosten in Rechnung zu stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Weiterbildung
1. Anmeldung für Weiterbildungskurse
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular oder via Internet auf der EBZ Homepage. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Bezahlung des Kursgeldes. Der Kursteilnehmer bleibt gegenüber dem EBZ Schuldner des Kursgeldes, dies auch bei einer allenfalls anders lautenden Rechnungsadresse (z.B. Arbeitgeber etc.).
2. Abmeldung der Weiterbildungskurse
Die Abmeldung/Rücktritt vor Kursbeginn muss bis spätestens 14 Tage vor dem Kursbeginn schriftlich beim EBZ vorliegen.
Meldet sich ein Teilnehmer/in nach dieser Frist ab oder erscheint nicht zum Kurs, sind die Kurskosten vollumfänglichzu bezahlen. Es ist möglich, den Platz mit einem Ersatzteilnehmer zu belegen.
3. Programm- und Preisänderungen, Kursteilnahme in Weiterbildungs -veranstaltungen.
Wir behalten uns vor, Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Die Inhalte der Ausschreibungen sind integrierte Bestandteile der AGB's.
Fallen Lektionen aus Gründen aus, welche das EBZ zu vertreten hat, werden sie grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche der Kursteilnehmer sind ausgeschlossen.
Kann der Kursteilnehmer an einer Lektion oder einem Kurs aus Gründen nicht teilnehmen, die nicht das EBZ zu vertreten hat, so hat er weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Lektionenbesuches und dergleichen. Der Teilnehmer kann auf eigene Rechnung eine Annullations-Versicherung für seine Verhinderung an der Kursteilnahme wegen Krankheiten und Unfall abschliessen.
4. Beiträge der PK Zürich für Weiterbildung
Die Paritätische Kommission Zürich (PK ZH) unterstützt die von ihr anerkannten Kurse am EBZ.
Für diese Kurse erhalten Mitarbeiter, welche dem GAV /EB „Elektro-ZH" sind, Rückvergütungen von bis zu 75% der Kurskosten bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 3000.-/Person und Jahr. Diese Beträge richten sich nach den Reglementen und Bestimmungen der PK-ZH.
5. Durchführung der Weiterbildungskurse
Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich das EBZ vor, einen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Wird der Kurs nicht durchgeführt, werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Bei Verschiebungen können sich Kursteilnehmer 7 Tagen nach Bekanntgabe der Terminänderung kostenlos von der Veranstaltung abmelden.
